In einem Kommentar zum Artikel “Wie bringe ich mein Buch in den Buchhandel?” fiel mir vor ein paar Tagen das Konzept des Belle Époque Verlag auf: Der Verlag kauft Autoren das Recht ab, ihre Bücher in den Buchhandel zu bringen, und zwar mit Kündigungsmöglichkeit und ohne Exklusivität. Ich bat deshalb um eine Beschreibung des Konzepts, die mir Christian Reichenbach lieferte:
“Das deutsche Verlagsgesetz, das das Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen regelt, sieht ursprünglich die Übertragung eines Urheberrechts nur für die Dauer einer Auflage vor. In der Realität wird von den Autorinnen und Autoren heute aber bei Abschluss eines Verlagsvertrags die Abtretung aller Rechte für die gesamte Geltungsdauer des Urheberrechts verlangt – also bis 70 Jahre nach dem Tod. Es wird dabei davon ausgegangen, dass das Werk bei Vertragsschluss unveröffentlicht ist. Einen guten Einblick in die Vertragssituation gibt der von der Gewerkschaft Verdi gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegebene Mustervertrag: https://vs.verdi.de/recht-urheber/mustervertraege