Kindle-Nutzer können eBooks schon seit dem Start des eReaders bis zu sieben Tage nach dem Kauf zurückgeben – und zwar sehr komfortabel über “Mein Kindle” und ohne dass Amazon irgendwelche Fragen stellt oder Probleme bereitet. Ab 13. Juni könnte das Rückgaberecht dank einer Novellierung des Verbraucherschutzrechts zu einem gesetzlichen Erfordernis werden. Händler haben zwar die Möglichkeit, im Kaufprozess den Käufer zum Verzicht auf sein Rückgaberecht zu zwingen, doch ob und wie Thalia, Hugendubel und so weiter das umsetzen, wird man erst noch sehen.

Aus meiner Autorensicht hoffe ich, dass alle eBook-Anbieter dem Beispiel Amazons folgen. Ein Rückgaberecht (wie beim Online-Kauf gedruckter Bücher) hilft bei der Akzeptanz und damit der Durchsetzung des eBooks – und ist dadurch ein Gewinn für alle Self Publisher, die durch die aktuellen Strukturen des Buchhandels derzeit noch vor allem digital veröffentlichen. Von diesem allgemeinen Bonus abgesehen, gibt es auch Wege, wie Autoren direkt vom Rückgaberecht profitieren können.

Kaum erschienen – und schon ist auch das neueste Werk in den einschlägigen Raubkopierer-Börsen erhältlich. Irgendein (Sie entschuldigen den Begriff, aber hier passt er:) Arschloch hat das Ergebnis von Monaten harter Arbeit hochgeladen, sodass es nun weltweit umsonst bereitsteht.

Harte Diskussionen mit dem Lektor, Nachtschichten und die damit verbundene Müdigkeit am Arbeitsplatz, die Familie, die sich vernachlässigt gefühlt haben muss – und dann kommt ein Blödmann daher, stiehlt die Früchte und fühlt sich im schlimmsten Fall auch noch als eine Art Robin Hood. Ich gebe zu, das ist schwer zu verkraften.

Trotzdem gibt es im Grunde nur eine einzige passende Reaktion.