Wer bei KDP einen AllStar-Bonus von 5000 oder 7500 Euro erreicht, muss diese Zahlung nicht nur brav versteuern. Es gibt auch eine Meldepflicht, auf die Ihre Bank meist kleingedruckt auf dem Kontoauszug hinweist: Die “Meldepflicht nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)”. Ihr unterliegt, wer Zahlungen aus dem Ausland erhält oder ins Ausland leistet. Hier interessieren uns natürlich nur die Honorarzahlungen ausländischer E-Book-Anbieter, für weitere Fälle (Erbe, Lotto, Schwarzgeld, Aktien usw.) konsultieren Sie bitte Ihre/n Finanzberater*in.
Wer muss melden?
In Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen ebenso wie Firmen. Steuerberater können diese Meldung auch im Namen ihrer Kund*innen vornehmen.
Was ist zu melden?
Einzelzahlungen (bei Amazon und Apple üblicherweise Überweisungen) aus dem Ausland von mehr als 12.500 Euro, ganz egal, ob es sich um Boni oder eBook-Sales handelt. Entscheidend ist der konkrete Zahlungsbetrag einer einzelnen Überweisung, NICHT die Monats- oder Jahressumme oder ähnliches.
Wie müssen Sie melden?
Elektronisch über AMS, das “Allgemeine Meldeportal Statistik” der Bundesbank. Sie müssen sich dort zunächst anmelden und erhalten dabei eine Meldenummer. Dann füllen Sie Formular Z4 aus. Kennziffer 624 (“Veröffentlichungsrechte von Texten und Bildern”) ist korrekt.
Wenn es nur um einzelne Meldungen geht, können Sie diese auch telefonisch über 0800/1234 111 (kostenfrei, nur aus dem Festnetz erreichbar) abgeben. Die Nummer ist eigentlich speziell für Privatpersonen gedacht. Hier können Sie auch Fragen stellen. Bei regelmäßigen Vorfällen kommen Sie jedoch um die elektronische Meldung nicht herum.
Wann ist zu melden?
Bis zum 7. Kalendertag nach Ende des Monats, in dem Sie die Zahlung erhalten haben. Es ist keine Fristverlängerung möglich.
Was passiert, wenn ich nicht melde?
Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Meldevorschriften kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro zur Folge haben – pro Verstoß!
Ich habe vergessen, die Zahlung rechtzeitig zu melden
Die Bundesbank empfiehlt, die Meldung baldmöglichst nachzuholen. Der Verstoß ist zwar bereits eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird aber nicht verfolgt, wenn der Meldepflichtige fahrlässig (also etwa aus Unwissen) gehandelt und “den Vorgang selbst im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und den zuständigen Behörden angezeigt hat.” (Selbstanzeige)
Warum gibt es die Meldepflicht?
Die Bundesbank erstellt auf Grundlage dieser Daten die Außenwirtschaftsbilanz der Bundesrepublik. Über die Meldungen ist die Bundesbank zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch z.B. gegenüber den Finanzämtern.