Zum Thema Jugendschutz bei eBooks hat der seit vergangenem Jahr von BasteiLübbe übernommene Shop Beam jetzt eine Rundmail an alle Autoren geschickt, in der bis zum 1. Juni eine “Überprüfung Ihrer Inhalte im Bereich Erotik” gefordert wird – mit dem Hinweis, dass anderenfalls eine Sperrung betroffener Titel möglich ist. Folgende Kriterien setzt Beam dabei an:

Das Cover darf nicht pornographischen Inhalts sein
Der Buchtext darf keine ausführlichen expliziten Szenen enthalten, einen Akt beschreiben bzw. pornographischen Inhalts sein
Inhalte ab 18 müssen über das Metadaten-Tag „FSK 18“ verfügen
Bei erotischen Inhalten mit dem Kriterium FSK 18 sollte im Buchtext immer ein Jugendschutzhinweis hinzugefügt werden.

In den letzten Tagen sorgte eine kurze Notiz im Börsenblatt für erhebliche Unruhe unter Autoren. Für eBooks, hieß es da, stünde demnächst eine obligatorische Alterseinstufung an, und zwar mit erheblichen Konsequenzen. Schaut man sich die Problematik genauer an, wird klar, dass derzeit noch gar nichts klar ist. Es lassen sich aber ein paar Abgrenzungen treffen, Mitspieler benennen und Irrtümer ausräumen.

Worum geht es?

Es geht um die Einstufung von elektronischen Büchern. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ist der Ansicht, dass eBooks Telemedien im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags von 2003 sind. Diese Auffassung wird offenbar vom Justiziar des Börsenvereins geteilt.