Zum Thema Jugendschutz bei eBooks hat der seit vergangenem Jahr von BasteiLübbe übernommene Shop Beam eBooks jetzt eine Rundmail an alle Autoren geschickt, in der bis zum 1. Juni eine “Überprüfung Ihrer Inhalte im Bereich Erotik” gefordert wird – mit dem Hinweis, dass anderenfalls eine Sperrung betroffener Titel möglich ist. Folgende Kriterien setzt Beam dabei an:
- Das Cover darf nicht pornographischen Inhalts sein
- Der Buchtext darf keine ausführlichen expliziten Szenen enthalten, einen Akt beschreiben bzw. pornographischen Inhalts sein
- Inhalte ab 18 müssen über das Metadaten-Tag „FSK 18“ verfügen
- Bei erotischen Inhalten mit dem Kriterium FSK 18 sollte im Buchtext immer ein Jugendschutzhinweis hinzugefügt werden.
Außerdem wird ein Jugendschutzhinweis dieser Art gefordert:
Jugendschutzhinweis: Im realen Leben dürfen Erotik und sexuelle Handlungen jeder Art ausschließlich zwischen gleichberechtigten Partnern im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. In diesem eBook werden fiktive erotische Phantasien geschildert, die in einigen Fällen weder den allgemeinen Moralvorstellungen noch den Gesetzen der Realität folgen. Der Inhalt dieses eBooks ist daher für Minderjährige nicht geeignet und das Lesen nur gestattet, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Rechtlich scheint die Mischung aus Sperrkriterien und Jugendschutzhinweis fragwürdig. Ein simpler Hinweis “ab 18”, wie ihn Beam fordert, genügt den Bestimmungen des Telemediengesetzes eben nicht. Ein “FSK”-Label für eBooks gibt es gar nicht, das existiert nur für Filme. Und die Definition von Pornografie ist im literarischen Sinn sehr schwierig und umstritten. Aber als Betreiber hat Beam natürlich Hausrecht und kann jederzeit Titel ausschließen, die die selbst gesetzten Kriterien nicht erfüllen.