Die Umsatzsteuer ist ein Phänomen, auf das jede Autorin, jeder Autor spätestens nach dem Jahresabschluss stößt, wenn das Finanzamt oder der Steuerberater Abrechnungen sehen wollen. Dazu kursieren einige Irrtümer und Fehlschlüsse, deshalb hier die zehn wichtigsten Fragen und Antworten.
Schlagwort: Reverse Charge
Die Abrechnungen, die Amazon in KDP zur Verfügung stellt, sind nicht unbedingt dazu geeignet, Steuerberater oder Finanzbeamte in Entzücken zu versetzen. Was da wofür und von wem gezahlt wird und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält, wird aus den Excel-Sheets nicht wirklich klar. Es gibt aber eine gute Nachricht: Da es sich um Einnahmen handelt, müssen Sie diese zwar sauber dokumentieren, doch große Probleme entstehen dabei nicht.
Wenn Sie Ihre Brötchen mit Schreiben verdienen, sind Sie normalerweise Freiberufler. Das heißt, Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden, müssen Ihre Tätigkeit aber beim Finanzamt anmelden. Wenn es um die Umsatzsteuer (beim Verkauf an Endverbraucher auch Mehrwertsteuer genannt) geht, sind Sie aber trotzdem Unternehmer.
Auf Amazon-Honorare müssen Sie als Autorin oder Autor keine Umsatzsteuer zahlen. Das ist praktisch, aber Menschen, die sich mit der Autorentätigkeit nicht auskennen, manchmal schwer zu erklären. Denn für Honorare von Tolino, BoD oder Neobooks gilt das nicht (siehe auch “Mit Schreiben Geld verdienen und versteuern – die zehn wichtigsten Fragen”). Im folgenden deshalb eine Handreichung, die Sie Zweiflern (dem neuen Steuerberater, dem skeptischen Finanzbeamten) in die Hand drücken können.