Neuerdings verlangt auch Amazon von KDP-Nutzer*innen, Umsatzsteuer-Rechnungen hochzuladen. Diese sind für die interne Buchhaltung gedacht. Die entspr. E-Mail von Amazon erklärt das Vorgehen. Die Rechnung ist dieselbe, die Sie auch für das Finanzamt brauchen.
Die Abrechnungen, die Amazon in KDP zur Verfügung stellt, sind nicht unbedingt dazu geeignet, Steuerberater oder Finanzbeamte in Entzücken zu versetzen. Was da wofür und von wem gezahlt wird und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält, wird aus den Excel-Sheets nicht wirklich klar. Es gibt aber eine gute Nachricht: Da es sich um Einnahmen handelt, müssen Sie diese zwar sauber dokumentieren, doch große Probleme entstehen dabei nicht.
Anders ist es in Sachen Umsatzsteuer. Auch hier gibt es eine gute Nachricht: Nicht Sie schulden die Umsatzsteuer, sondern Amazon. Hier finden Sie eine verständliche Handreichung dazu, die Sie auch dem Steuerberater oder Finanzbeamten zeigen können. Kurzfassung: Da es sich um elektronisch im Ausland erbrachte Leistungen handelt, kommt das so genannte Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Sie brauchen also keine Umsatzsteuer abzuführen, das erledigt Amazon für Sie. Ihre einzige Aufgabe: Sie müssen dem Finanzamt beibringen, dass es sich genau so verhält. Dazu schreiben Sie Amazon eine Rechnung. Diese muss – zusätzlich zu den üblichen Angaben – folgendes enthalten:
- Umsatzsteuer-ID von Amazon
- Ihre Umsatzsteuer-ID
- Den Hinweis, dass Amazon die Umsatzsteuer schuldet, etwa mit dem Satz “Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie bzw. §13b UStg. ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).”
Hier finden Sie eine Musterrechnung im Word-Format, die Sie gern verwenden können.
Wichtig: In die Rechnung nehmen Sie nur Einnahmen aus EU-Ländern auf. Weltweite Einnahmen sind sowieso umsatzsteuerfrei. Wenn Sie hier unbedingt eine Rechnung vorlegen müssen, adressieren Sie diese an Amazon Digital Services Inc, PO Box 80683, Seattle WA 98108-0683, USA.
Die Rechnungen müssen Sie allesamt nicht abschicken und auch nicht unterschreiben (Rechnungen brauchen Sie nie zu unterschreiben).
Muss ich die Einnahmen nach Ländern aufsplitten?
Wenn Sie eine noch klarere Übereinstimmung mit ihren Kontoauszügen erreichen wollen, können Sie die Einnahmen auf der Rechnung auch nach Ländern aufsplitten. Zwingend ist das aber nicht – ein Zahlungspflichtiger kann eine Rechnung auch in mehreren Überweisungen begleichen. Die Summe muss natürlich mit Ihren Einnahmen übereinstimmen.
Was passiert mit den AllStar-Boni?
Einen eventuellen AllStar-Bonus (Glückwunsch!) führen Sie unter den Honoraren auf. Es handelt sich ja auch um ein (zusätzliches) Honorar, das genauso behandelt wird.
Muss ich als Kleinunternehmer dieselbe Rechnung schreiben?
Ja. Dass Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, gilt nur im Inland. Grenzüberschreitend gibt es diese Regelung nicht. Sie müssen also grundsätzlich die gleichen Rechnungen schreiben. Da allerdings Amazon die Umsatzsteuer unabhängig von Ihrer Rechnung sowieso abführt, könnte man sich fragen, ob unbedingt eine Umsatzsteuer-ID nötig ist. Formell ja – aber rein praktisch nicht. Das sollten Sie aber am besten mit Ihrem freundlichen Finanzbeamten klären. Grundsätzlich dürfen jedenfalls auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
Gilt dieses Verfahren auch bei anderen Anbietern?
Ja, auch an Apple, Google und Kobo müssen Sie vergleichbare Rechnungen stellen.