Die Umsatzsteuer ist ein Phänomen, auf das jede Autorin, jeder Autor spätestens nach dem Jahresabschluss stößt, wenn das Finanzamt oder der Steuerberater Abrechnungen sehen wollen. Dazu kursieren einige Irrtümer und Fehlschlüsse, deshalb hier die zehn wichtigsten Fragen und Antworten.
Schlagwort: Umsatzsteuer
Die Abrechnungen, die Amazon in KDP zur Verfügung stellt, sind nicht unbedingt dazu geeignet, Steuerberater oder Finanzbeamte in Entzücken zu versetzen. Was da wofür und von wem gezahlt wird und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält, wird aus den Excel-Sheets nicht wirklich klar. Es gibt aber eine gute Nachricht: Da es sich um Einnahmen handelt, müssen Sie diese zwar sauber dokumentieren, doch große Probleme entstehen dabei nicht.
Heute wurde die Änderung des Umsatzsteuer-Gesetzes endlich veröffentlicht. Das heißt, dass ab morgen auf E-Books der gleiche Umsatzsteuersatz gilt wie auf Bücher, also sieben Prozent statt bisher 19 Prozent. Was bedeutet das?
Bis Ende 2014 herrschte beim E-Book-Verkauf eine merkwürdige Zweiteilung: Während Selfpublishern, die über Amazon und Apple veröffentlichten, vom Kaufpreis zur Honorarberechnung nur drei Prozent abgezogen wurden, hatten alle, die über deutsche Distributoren oder bei deutschen E-Book-Plattformen verkauften, 19 Prozent Abzug. Das lag daran, dass als Basis das Herkunftsland des Anbieters genutzt wurde, und das hatten Amazon und Apple geschickt in Luxemburg gewählt.
Autoren sind Freiberufler. Als solche sind sie Unternehmer, die unter Umständen den Kleinunternehmer-Status beanspruchen können. Das heißt, dass sie weder Umsatzsteuer berechnen noch vom Finanzamt zurückfordern können.
Wenn Sie Ihre Brötchen mit Schreiben verdienen, sind Sie normalerweise Freiberufler. Das heißt, Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden, müssen Ihre Tätigkeit aber beim Finanzamt anmelden. Wenn es um die Umsatzsteuer (beim Verkauf an Endverbraucher auch Mehrwertsteuer genannt) geht, sind Sie aber trotzdem Unternehmer.
Auf Amazon-Honorare müssen Sie als Autorin oder Autor keine Umsatzsteuer zahlen. Das ist praktisch, aber Menschen, die sich mit der Autorentätigkeit nicht auskennen, manchmal schwer zu erklären. Denn für Honorare von Tolino, BoD oder Neobooks gilt das nicht (siehe auch “Mit Schreiben Geld verdienen und versteuern – die zehn wichtigsten Fragen”). Im folgenden deshalb eine Handreichung, die Sie Zweiflern (dem neuen Steuerberater, dem skeptischen Finanzbeamten) in die Hand drücken können.
Anfang Juli hat Tolino Media entschieden, rückwirkend die Berechnung der Umsatzsteuer bei allen Abrechnungen zu korrigieren – und zwar von sieben auf 19 Prozent. Das hat zu etwas Verwirrung geführt – die dieser Text hoffentlich etwas mildern kann.
Dass sich eine knappe Mehrheit der Einwohner des United Kingdom (hier vor allem Engländer und Waliser) für den Austritt aus der EU entschieden hat, hat heute bereits das Pfund abstürzen lassen. Was sich sonst alles ändern wird, darüber will ich keine Prognose abgeben. Aber auch Autoren müssen mit ein paar Veränderungen rechnen.
Die Auszahlungen der ePubli-Kunden werden im nächsten Monat wohl etwa doppelt so hoch ausfallen wie erwartet: Das Unternehmen addiert zu den Zahlungen nämlich seit Mai 2015 anscheinend zu wenig erhobene Umsatzsteuer.