Die Abrechnungen, die Amazon in KDP zur Verfügung stellt, sind nicht unbedingt dazu geeignet, Steuerberater oder Finanzbeamte in Entzücken zu versetzen. Was da wofür und von wem gezahlt wird und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält, wird aus den Excel-Sheets nicht wirklich klar. Es gibt aber eine gute Nachricht: Da es sich um Einnahmen handelt, müssen Sie diese zwar sauber dokumentieren, doch große Probleme entstehen dabei nicht.

Bis Ende 2014 herrschte beim E-Book-Verkauf eine merkwürdige Zweiteilung: Während Selfpublishern, die über Amazon und Apple veröffentlichten, vom Kaufpreis zur Honorarberechnung nur drei Prozent abgezogen wurden, hatten alle, die über deutsche Distributoren oder bei deutschen E-Book-Plattformen verkauften, 19 Prozent Abzug. Das lag daran, dass als Basis das Herkunftsland des Anbieters genutzt wurde, und das hatten Amazon und Apple geschickt in Luxemburg gewählt.

Auf Amazon-Honorare müssen Sie als Autorin oder Autor keine Umsatzsteuer zahlen. Das ist praktisch, aber Menschen, die sich mit der Autorentätigkeit nicht auskennen, manchmal schwer zu erklären. Denn für Honorare von Tolino, BoD oder Neobooks gilt das nicht (siehe auch “Mit Schreiben Geld verdienen und versteuern – die zehn wichtigsten Fragen”). Im folgenden deshalb eine Handreichung, die Sie Zweiflern (dem neuen Steuerberater, dem skeptischen Finanzbeamten) in die Hand drücken können.