Bis Ende 2014 herrschte beim E-Book-Verkauf eine merkwürdige Zweiteilung: Während Selfpublishern, die über Amazon und Apple veröffentlichten, vom Kaufpreis zur Honorarberechnung nur drei Prozent abgezogen wurden, hatten alle, die über deutsche Distributoren oder bei deutschen E-Book-Plattformen verkauften, 19 Prozent Abzug. Das lag daran, dass als Basis das Herkunftsland des Anbieters genutzt wurde, und das hatten Amazon und Apple geschickt in Luxemburg gewählt.
Schon 2008 hatte die EU allerdings festgestellt, dass damit offenbar der Wettbewerb verzerrt wurde. Während Thalia, Weltbild & Co. 19 Prozent abführen mussten, wurde Amazon nur mit 3 Prozent belastet. Man beschloss, dass künftig das Herkunftsland des Käufers entscheidend sei und einigte sich zudem darauf, dass E-Books anders als Bücher mit dem normalen Umsatzsteuersatz belastet werden sollten, denn es handelte sich um elektronische Dienste, keine Produkte.
Ab 1. Januar 2015 änderte sich das. KDP-AutorInnen verdienten bei einem 2,99-Euro-Buch nun nur noch 1,76 statt bisher knapp 2 Euro.
Schon 2014 versprach die damalige Bundesregierung allerdings, sich bei der EU-Kommission für einen reduzierten Umsatzsteuersatz auf E-Books einzusetzen. Während sich die Kommission zunächst noch wehrte, änderte sich ihre Haltung vor einiger Zeit. Im Oktober 2018 einigten sich die EU-Finanzminister darauf, den Staaten freizustellen, welchen Steuersatz sie für E-Books anwenden.
Am schnellsten, nämlich schon zum 1. Januar 2019, reagierten Irland (nun 9 %), Luxemburg (wieder 3 %), Malta und Portugal (je 5 %). Am 1. April folgte Belgien (6 %), am 1. Juli führten Tschechien und Finnland (beide 10 %) und Nicht-EU-Mitglied Norwegen (sagenhafte 0 % wie dort auch auf Bücher) sowie Polen (5 %) und Schweden (6 %) den ermäßigten Steuersatz ein. Mit dem 1. Januar 2020 am längsten benötigen für die Umstellung Österreich (10 %), Deutschland (7 %) und die Niederlande (9 %).
Noch keine Entscheidung ist bei Noch-EU-Mitglied Großbritannien gefallen. Dort sind auf E-Books derzeit 20 % Umsatzsteuer fällig, auf Bücher gar keine. Da allerdings in Großbritannien Amazon bei E-Books einen Marktanteil von über 90 Prozent hat, scheint der dortige Buchhandel gar nicht so scharf auf eine Ermäßigung der Umsatzsteuer für E-Books zu sein.
Was bedeutet die Umstellung für Autorinnen und LeserInnen? Da die Preisstufen im Grunde vorgegeben sind (0,99, 1,99, 2,99 € …), ist eine Weitergabe der Steuerersparnis an die Käufer unwahrscheinlich. Eher dürften Verlage und Selfpublisher sich über höhere Einnahmen freuen. Ab 1. Januar gibt es für alle E-Book-Verkäufe in Deutschland dann schlichtweg etwa zehn Prozent mehr Honorar. Bei der Abrechnung der Honorare zwischen Autor und Shop ändert sich steuerlich übrigens nichts.