Der deutsche Selfpublishing-Dienstleister hat seine AGB angepasst. Vor allem zwei aktuelle Themen sind dabei eingeflossen.
KI bei Tolino
Neu sind in Punkt 2.4 zwei Klauseln:
- Der Verlegende muss sicherstellen, “dass von künstlicher Intelligenz (KI) generierte Texte und Abbildungen nicht gegen Urheberrecht oder Nutzungsrechte verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, weder bei der Erstellung noch der Veröffentlichung der Texte und Abbildungen.”
- Außerdem sind “von künstlicher Intelligenz (KI) generierte Texte und Abbildungen entsprechend im Impressum des Werkes zu kennzeichnen.”
Während der letzte Punkt leicht umzusetzen ist, ist der erste Absatz bei aktueller Rechtslage nur auf eine Art und Weise zu verwirklichen: Ihr verzichtet auf die Nutzung KI-generierter Texte und Abbildungen. Kein KI-Anbieter kann derzeit garantieren, dass beim Training des Modells nicht Rechte Dritter verletzt wurden (selbst wenn das behauptet wird). In der E-Mail dazu schreibt Tolino denn auch “seid ihr unsicher, seht von einer Veröffentlichung lieber ab”.
Die aktuelle Rechtsunsicherheit spiegelt sich auch in einem neuen Passus in Punkt 3.2: “Eine nachträgliche Stornierung oder Rückgabe zur Überarbeitung ist auch möglich, wenn Änderungen, Neuerungen oder Ergänzungen von Gesetzen oder Vertriebsrichtlinien in Kraft treten, die dem weiteren Vertrieb eines Werkes entgegenstehen (z.B. in Bezug auf KI-generierte Texte und Abbildungen sowie Barrierefreiheit).”
Barrierefreiheit bei Tolino
In Punkt 2.4 verpflichten die AGB den Verlegenden nun auch, “bereits veröffentlichte sowie neu veröffentlichte Werke gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bis zu dessen Inkrafttreten (28.06.2025) aufzubereiten und anzupassen.”
In der E-Mail heißt es dazu “Über genaue Anforderungen werden wir euch im Laufe des kommenden Jahres rechtzeitig informieren.” Es ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Wer sich jetzt schon künftige Arbeit ersparen will, hält sich einfach an die Grundregeln professioneller E-Book-Erstellung, dann ist das ePub automatisch barrierefrei.
Ab 1.1.2024 erhöhen sich zudem die Druckkosten. Wer knapp kalkuliert hat, muss evtl. die Verkaufspreise anpassen.