Man kann noch so sorgfältig nach der perfekten Lektorin, dem erfahrensten Layouter oder der begabtesten Grafikerin suchen – es wird unweigerlich auch mal passieren, dass das Ergebnis nicht so ausfällt wie erhofft. Das bedeutet oft Ärger, fast immer Zeitverlust und manchmal auch finanzielle Einbußen. Dieser Artikel stellt Ihnen hilfreiche Tipps vor, wie Sie den Ärger wieder aus der Welt schaffen.
Was ist passiert?
Wenn Ihnen Ihr Dienstleister das Ergebnis seiner Arbeit übergeben hat, sollten Sie sie prüfen. Nicht nur aus rechtlichen Gründen und auch, wenn Sie dem Menschen blind vertrauen: Denn jeder hat mal einen schlechten Tag, und Sie sollten es nicht Ihren Leser*innen zumuten, etwa einen Haufen Tippfehler zu monieren. Falls Sie dabei feststellen, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden, halten Sie zunächst einmal inne und beantworten Sie sich zwei Fragen.
- Was genau haben Sie als Ihre Erwartung an das Arbeitsergebnis mitgeteilt?
- Ist Ihre Erwartung realistisch?
Wünsche, die ein Designer nicht kennt, kann er nicht erfüllen. Und unrealistische Forderungen wie zum Beispiel völlige Fehlerfreiheit eines Manuskripts sind eben das, unrealistisch. Gerade beim Lektorat hängt das Ergebnis sehr vom Input ab. Falls Ihr Manuskript 2000 Fehler hatte und davon 95 Prozent entfernt wurden, dann ist das eine ziemlich gute Quote, obwohl immer noch 100 Fehler darin stecken.
Falls Sie also bei Punkt 1 zu wenig erzählt haben oder auf Frage 2 mit Nein antworten müssen, bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als das Gespräch zu suchen.
Entscheidend: Werk- oder Dienstvertrag
Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, ist ein Gespräch immer eine gute Idee. Streit macht schlechte Laune, ein Rechtsstreit kostet außerdem noch Geld und endet nicht immer wie gewünscht. Nur wenn Ihr Gegenüber überhaupt nicht zum Reden bereit ist, sollten Sie weitere Schritte in Betracht ziehen.
An dieser Stelle wird dann wichtig, welche Art von Vertrag Sie geschlossen haben: einen Dienst- oder einen Werkvertrag? Bei einem Dienstvertrag verpflichten Sie sich, eine Vergütung zu zahlen und dafür eine bestimmte Dienstleistung zu erhalten. Das Ergebnis der Arbeit spielt hier keine Rolle. Die Vergütung ist fällig, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Dienstleister, ein Werk herzustellen, und Sie verpflichten sich, das Werk abzunehmen und zu bezahlen. Im Unterschied zum Dienstvertrag garantiert der Auftragnehmer für die einwandfreie Beschaffenheit des Werkes. Wenn dieses nicht den Anforderungen entspricht, können Sie eine Nachfrist setzen und bei Nichterfüllung schließlich auch die Bezahlung mindern.
Die Abgrenzung ist hier leider nicht immer ganz einfach. Ein Cover dürfte zum Beispiel eher in einem Werk- als in einem Dienstvertrag entstehen. Ein Buchlayout hingegen könnte einen Dienstvertrag als Grundlage haben. Beim Lektorat wird’s kompliziert. Manche Lektor*innen nehmen deshalb von vornherein in ihre AGB auf, dass sie nach Dienstvertrag tätig werden. Aber selbst dann könnte man sich noch mit anwaltlicher Hilfe streiten. Ein Dienstvertrag liegt auf jeden Fall immer dann vor, wenn sich das Ergebnis gar nicht garantieren lässt – wenn Sie sich also zum Beispiel ein Horoskop erstellen lassen… Ein Autorenvertrag ist in diesem Sinne übrigens in der Regel ein Werkvertrag.
Das Problem: ein Dienstvertrag stellt Sie als Auftraggeber*in deutlich schlechter als ein Werkvertrag. Bei einem Dienstvertrag müssen Sie im Grunde nachweisen, dass die Dienstleitung nicht erbracht wurde. Falls Ihnen das gelingt, müssen Sie trotzdem zahlen, können dann aber Schadensersatz geltend machen. Bei einem Werkvertrag hingegen können Sie zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen und dann das Honorar mindern.
Ärger lieber vermeiden
Ein Tipp zum Schluss: Am besten fahren Sie natürlich, wenn Sie Ärger von vornherein vermeiden. Deshalb:
- Machen Sie möglichst genau aus, was Sie erwarten und was der Auftragnehmer erbringen soll.
- Legen Sie das Vereinbarte schriftlich nieder.
- Planen Sie genug Zeit für Nacharbeit ein.