Ab 2015 stehen Self Publishern Umsatzeinbußen bevor – dann wird der Wohnsitz des Käufers entscheidend sein für die Höhe der Mehrwertsteuer. Dass Amazon und Apple ihre europäische Heimat in Luxemburg haben, nutzt dann bei inländischen Verkäufen nichts mehr. Dass der für Bücher geltende ermäßigte Steuersatz auch bei eBooks angewendet wird, wäre deshalb eine gute Nachricht.
Ob es rechtzeitig dazu kommt, ist ungewiss – die Bundesregierung will sich immerhin dafür einsetzen: Eine Pressemitteilung zitiert dazu jetzt die Kulturstaatsministerin Grütters (einen Kulturminister gibt es im Bund ja nicht…): „Der ermäßigte Steuersatz für E-Books und E-Zeitungen sollte möglichst bald auf die EU-Agenda gesetzt werden. Ich werde mich innerhalb der Bundesregierung nachdrücklich für die Umsetzung des Koalitionsvertrags einsetzen. Im Koalitionsvertrag haben wir insbesondere festgeschrieben, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll. Selbstverständlich werden wir uns in diesem Zusammenhang auch für die Erhaltung der Buchpreisbindung einsetzen, um die kulturell wichtige Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen weiter zu sichern. Mit meiner französischen Amtskollegin Aurélie Filippetti bin ich mir in dieser Frage einig. Auch für Frankreich ist die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes auf digitale Literatur und Zeitungen in der EU eine kulturpolitisch bedeutende Forderung.“