Alle Jahre wieder: Amazons KDP-Dienst verschickt an viele Nutzer gerade E-Mails mit dieser Betreffzeile: “WICHTIG: Steuerformular für Ihr KDP-Konto jetzt verfügbar” (oder auch: “Tax Return Document Now Available for your KDP Account”). Tatsächlich ist das für die allerwenigsten deutschen KDP-Nutzer wichtig.
Sie haben eine solche Nachricht bekommen? Schön, dann hatten Sie im vergangenen Jahr E-Book-Einnahmen auf Amazon.com. Das Formular führt lediglich diese Einnahmen auf sowie darauf eventuell abgeführte US-Steuern. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Steuerbetrag in Feld 7 bzw. 7a beträgt exakt 0, das heißt, Amazon hat keine Steuern für Sie an die US-Steuerbehörde IRS abgeführt. Sie haben dann offenbar das Steuerformular W8-BEN korrekt ausgefüllt. Die gute Nachricht: Sie brauchen dann gar nichts zu tun.
- Der Steuerbetrag ist größer als 0. Wenn Sie das Steuerformular gar nicht oder nicht korrekt ausgefüllt haben, führt Amazon pflichtgemäß 30 Prozent Ihrer Einnahmen an die US-Steuerbehörde ab. Schön für den amerikanischen Staat, gerade in Krisenzeiten. Wenn Sie zu den Spendern gehören, sollten Sie sich zwei Dinge vornehmen:
- Füllen Sie schnellstens das Steuerformular korrekt aus.
- Fragen Sie (falls es mehr als ein paar Cent sind) Ihre Steuerberatung, ob Sie sich die 30% auf Ihre deutschen Steuern anrechnen lassen können. Da Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, müsste das eigentlich funktionieren (ohne Garantie!)
Also noch einmal zusammengefasst: auf dem Formular 1042-S führt Amazon Ihre Einnahmen auf der US-Website Amazon.com an, die sehr wahrscheinlich eher niedrig ausgefallen sind. Falls der Betrag in Feld 7 / 7a genau “0” beträgt, haben Sie keine US-Einkommenssteuer gezahlt, weil Sie zuvor das W8-BEN-Formular korrekt ausgefüllt haben. Wenn der Betrag in Feld 7 größer als 0 ist, aber nicht so groß, dass es Sie wirklich interessiert, brauchen Sie ebenfalls nichts zu tun. Nur falls Sie sich die gezahlte Steuer unbedingt auf Ihre Einkommenssteuer in Deutschland anrechnen lassen wollen, geben Sie das Formular bitte Ihrem Steuerfachmenschen.