Autoren-Tipp: Was tun, wenn ein Verlag anklopft?

Unterschreiben oder nicht?
Unterschreiben oder nicht?

Wie sehr sich die Position erfolgreicher Autoren durch das Self Publishing geändert hat, zeigt die Tatsache, dass inzwischen bei jedem erfolgreichen Indie-Autor die Verlage anklopfen und höflich um einen Vertrag bitten. Doch es gibt dabei erstens nicht nur seriöse Anbieter – und zweitens setzen auch die namhaften Verlage in ihren Vertragsvorschlägen gern Klauseln ein, die für den Autor nicht unbedingt vorteilhaft sind.

Ein unerfahrener Self Publisher, vielleicht ein bisschen geschmeichelt durch den berühmten Namen auf dem Briefpapier, vergisst dann schnell, dass das seitens des Verlags natürlich nur ein Angebot ist. Es ist wie auf dem Basar: Der Verlag rechnet damit, dass der Autor nun Gegenvorschläge macht – und am Ende einigt man sich auf ein Paket, das allen Wünschen gerecht wird.

Was sollten Sie bei den Vertragsverhandlungen beachten, worauf sollten Sie auf keinen Fall eingehen?

Ein faires Honorar

Im Vertrag sind normalerweise eine Tantieme, also ein prozentualer Anteil am Erlös, und eine feste Summe vorgesehen, ein Garantiehonorar. Die Tantieme wird in Prozent angegeben. Hier lauert aber die erste Falle: Achten Sie darauf, ob das Honorar vom Netto-Verkaufspreis des Buches (Preis minus 7 % Mehrwertsteuer) oder vom Netto-Verlagsabgabepreis (Preis minus Mehrwertsteuer minus Buchhandelsrabatt von 40-50%) berechnet wird. 10 Prozent vom Netto-Verlagsabgabepreis sind weniger als 8 Prozent vom Nettopreis. Üblich sind beim Taschenbuch 5-8 % vom Nettopreis, beim Hardcover 8-12%.

Mit dem Prozentsatz kennen Sie aber Ihren Erlös noch nicht. Eine wichtige Frage ist also: Zu welchem Preis bietet der Verlag das Buch an? Das sollten Sie vorab klären. Zum einen, weil das natürlich Ihr Honorar betrifft, zum anderen aber auch, weil Ihr Buch nicht konkurrenzfähig ist, wenn es zu teuer angeboten wird. Ein Taschenbuch sollte idealerweise 9,99 Euro kosten. Alles über 14 Euro ist hier garantiert zu teuer.

Beim eBook sieht es ähnlich aus. Hier dürfen Sie aber höhere Prozentsätze verlangen. Das absolute Minimum sind 20 Prozent, sehr oft sind aber 25 Prozent üblich – und wenn Sie bereits erfolgreich sind, können Sie durchaus auch mal mit 30 Prozent pokern.

Können Sie die Taschenbuchrechte auch unabhängig vom eBook verkaufen? Darauf lassen sich Verlage ungern ein, da das Risiko beim gedruckten Buch deutlich höher ist. Aber Versuch macht kluch… Wenn Sie mit eigenen Erfolgen argumentieren können, hilft das natürlich. Neulinge haben dabei allerdings schlechtere Karten.

Schließlich bleibt das Garantiehonorar, der Vorschuss. Diese Summe erhalten Sie garantiert, auch wenn sich Ihr Buch schlechter als geplant verkauft. An ihrer Höhe sehen Sie, welches Vertrauen der Vertrag in das Buch setzt (Pauschalregel, Pi mal Daumen: Geplante Auflage mal 0,5 bis 1 Euro). Ihre Honorare werden normalerweise später darauf angerechnet. Das heißt, Sie erhalten erst wieder Geld, wenn die Einnahmen das Garantiehonorar überschreiten. Wenn es um eine nachträgliche Veröffentlichung Ihres bereits als eBook erschienenen Titels geht, verzichten beide Seiten auch mal auf das Garantiehonorar. Insbesondere dann, wenn Sie vielleicht sogar die eBook-Rechte behalten dürfen.

Faire Bedingungen

Auch im Kleingedruckten warten manchmal Fallen. Darauf sollten Sie achten:

  • Konkurrenzausschluss: Manchmal finden sich Klauseln, die Ihnen untersagen, ein Werk im gleichen Genre anderswo herauszubringen. Unbedingt streichen lassen.
  • Vorkaufsrecht: Der Verlag bittet sich aus, ein neues Werk zuerst ihm anzubieten. Das ist akzeptabel, solange dann frei verhandelt werden kann. Sie dürfen dann den Verlag wechseln, wenn Ihnen die Bedingungen nicht zusagen.
  • Laufzeit des Vertrags: Nach wievielen Jahren fallen die Rechte an Sie zurück? Bei Belletristik sind zehn Jahre nicht unfair.
  • Nebenrechte: Oft sichern sich die Verlage auch alle möglichen anderen Rechte, etwa für die Hörbuchfassung, die Verfilmung und so weiter. Überlegen Sie, was Ihnen persönlich wichtig ist. Filmrechte selbst zu verkaufen, ist nicht jedes Autors Sache. Aber wenn Sie selbst Ambitionen haben, Drehbücher zu schreiben, könnte das vielleicht ein Grund sein, die Klausel zu streichen.
  • Leistungen des Verlags: Was darf (oder muss) der Verlag für Ihr Buch tun? Bei einer Neuveröffentlichung sollten Lektorat, Covergestaltung und Layout selbstverständlich vom Verlag übernommen werden. Ist Ihr Buch bereits etwa als eBook erfolgreich, können Sie das Lektorat auch streichen. Die gesparten Kosten könnten dann ein höheres Honorar rechtfertigen… Hier ist aber auch interessant, welche Marketingmaßnahmen der Verlag plant.
  • Rechte des Verlags und der Autoren: Wer darf den Namen des Buches bestimmen, wer entscheidet über das Cover? Wieviel kreative Kontrolle bleibt Ihnen? Wer legt den eBook-Preis fest? Auch das kann im Vertrag festgehalten werden. Wenn es noch keine derartige Klausel gibt – fügen Sie sie ein: “Der Buchtitel wird vom Autor festgelegt”. Punkt.

Damit dürften die wichtigsten Punkte abgearbeitet sein (bei konkreten Fragen berate ich aber gern!) Natürlich kann es auch noch “weichere” Gesichtspunkte geben, die bei Ihrer Entscheidung für oder gegen den Verlag eine Rolle spielen. Was ist mit dem Verlagsnamen in Ihrer Biografie? Kann der vielleicht bei künftigen Büchern helfen, auch wenn die Konditionen für dieses Werk vielleicht nicht so prickelnd sind? Welche besonderen Leistungen könnte Ihnen dieser spezielle Verlag bieten – und gleicht das die Einschränkungen aus, die eine Veröffentlichung dort mit sich bringt? Manche Autoren gehen mit solchen Fragen gern auch zum Profi, zu ihrem Agenten (der natürlich auch wieder eigene Motive mitbringt). Aber das ist Thema für einen anderen Artikel…