Gerade hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) mehr Rechte für die Käufer von eBooks gefordert: Digitale Bücher sollten sich doch wie solche aus Papier vom rechtmäßigen Besitzer weiterverkaufen lassen. Das ist aus Lesersicht zunächst eine nachvollziehbare Forderung – warum soll die Art und Weise der Lektüre darüber entscheiden, was ich mit einem Buch anstellen darf?
Nun hat es allerdings gewichtige Gründe, dass Urheber aller Art nicht sonderlich erfreut auf diesen Vorstoß reagieren. Das Grundproblem ist ja leicht einzusehen: eBooks (wie auch digitale Musik oder Filme) nutzen sich nicht ab. Wenn ich einen Roman beendet habe, könnte ich ihn zum Neupreis wieder abgeben. Oder sogar günstiger, denn bei privaten Verkäufen gilt die Preisbindung nicht. Ein eBay für gebrauchte eBooks würde wohl schnell alle normalen eBook-Händler ausbooten. Der eBook-Markt würde sich radikal verändern.
Die Gefahr besteht allerdings nur, wenn der Wiederverkauf schrankenlos erlaubt würde. Muss das sein? Sicher nicht. Ich habe schon vor einiger Zeit geschildert, wie ein Urheber-freundlicher Zweitmarkt für eBooks aussehen könnte. Die Technik muss schlichtweg absichern, dass Urheber auch bei Zweitverkäufen angemessen beteiligt werden.
Voraussetzung wäre allerdings, dass etwas wieder eingeführt wird, das wir schon fast losgeworden waren: DRM, das Digital Rights Management für Bücher. Inzwischen wird die Mehrheit der eBooks in Deutschland DRM-frei verkauft. Das hat den Vorteil, dass ich als Leser zwischen den Shops wechseln kann, wie ich möchte. Eine schöne Freiheit also, die zudem verhindert, dass große Anbieter ihre Marktposition zu sehr ausspielen, weil ihre Kunden gar nicht wechseln können.
Ein DRM würde nun wieder benötigt, um den legalen Weiterverkauf und die Beteiligung der Urheber technisch zu ermöglichen. Das DRM wäre hier zwar kein “Kopierschutz”, aber eben doch ein System, das ein eBook an einen bestimmten Account bindet. Ob der Account nun bei Adobe liegt (DRM Adobe Digital Editions) oder bei den großen eBook-Shops, ist hier egal. Die Frage ist also: Was ist für den Leser und für die Branche wichtiger? Die Freiheit der Anbieterwahl – oder die Möglichkeit des Wiederverkaufs? Beides zusammen ist nicht umsetzbar.
Es könnte allerdings passieren, dass die Frage irrelevant wird. Wenn sich Leihsysteme für eBooks durchsetzen (“eBook-Flatrates” wie Skoobe oder KindleUnlimited), entsteht kein Eigentum an einem digitalen Buch mehr. Geliehene Bücher kann der Leser gar nicht weiterverkaufen. Vielleicht kommt die Politik hier also einfach zu spät.