Verpackungslizenz? Was beim Online-Verkauf eigener gedruckter Bücher zu beachten ist

Wer gedruckte Bücher über seine Website selbst verkauft, handelt sich damit mehr Pflichten ein, als vielen bewusst ist. Diese einfach zu ignorieren, kann ein paar Hundert Euro für eine Abmahnung kosten oder im ungünstigsten Fall auch richtig teuer werden. Wussten Sie z.B.schon, dass Sie eine Verpackungslizenz brauchen? Deshalb hier eine Zusammenfassung all der Punkte, die Sie beim Online-Verkauf gedruckter Bücher beachten müssen.

1. Gewerbliche Tätigkeit

Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. In geringem Umfang dürfen Sie als Selbstverleger eigene Werke auf diese Weise verkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Wenn der im Verhältnis zu Ihren sonstigen (freiberuflichen) Einnahmen aber nicht mehr unerheblich ist – oder wenn Sie fremde Bücher verkaufen –, dann entfällt dieses kleine Privileg, und Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Die genaue Höhe der Grenze hängt von der Einschätzung Ihres Finanzamts ab. Fragen!

2. Impressumspflicht

Wie für jede andere, nicht rein private Website gilt natürlich die vom Telemediengesetz bestimmte Impressumspflicht.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht Pflicht – wenn Sie keine besitzen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Sie müssen als Verkäufer*in allerdings bestimmte Informationspflichten erfüllen (siehe nächste Punkte).

4. Widerrufsrecht

Sie müssen Ihre Kund*innen vor dem Kauf über ihr Widerrufsrecht informieren. Dazu stellt das Justizministerium Muster-Belehrungen bereit. Sie müssen die Widerrufe Ihrer Kund*innen aber auch bearbeiten, bis hin zur Rücküberweisung.

5. Datenschutz-Erklärung

Sie müssen Kund*innen erklären, was mit ihren Daten geschieht.

6. Weitere Pflichtangaben

Sie müssen Käufer*innen vor Vertragsabschluss erklären, wie der Vertrag zustande kommt und wie die Zahlungs- und Lieferbedingungen sind. Außerdem müssen Sie diese Informationen nach Vertragsabschluss in lesbarer, abspeicherbarer Form zur Verfügung stellen (näheres hier).

7. Preisangaben

Die Preise Ihrer Bücher müssen klar und direkt beim Produkt angegeben werden, und zwar als Endpreise (Bruttopreise) mit dem Zusatz “inklusive Mehrwertsteuer” und einer Angabe eventueller Versandkosten. Die Versandkosten dürfen nicht erst während des Bestellprozesses erkennbar werden.

8. Preisbindung

Sie müssen die Buchpreisbindung beachten. Ihr Buch darf also nicht günstiger oder teurer als in jedem anderen Shop sein. Die Versandkosten dürfen allerdings im Preis enthalten sein. Endkunden dürfen Sie auch bei Bestellung mehrerer Exemplare keine Rabatte geben (wohl aber Händlern – die Buchpreisbindung gilt nur gegenüber Letztabnehmern).

9. Verpackungslizenzierung

Wer Produkte in Verpackungen an private Käufer schickt, braucht eine Lizenz. Die Verpackungen müssen ja nach der Verpackungsverordnung im Dualen System wiederverwertet werden, und das muss der “Erstinverkehrbringer” (Sie) bezahlen. Sie können diese Lizenz nicht delegieren! Ob Sie Kartons gekauft haben, die einen Grünen Punkt tragen – egal. Erstens ist der Grüne Punkt schon seit 2009 nicht mehr Pflicht, zweitens ersetzt er nicht die von Ihnen zu leistenden Lizenzzahlungen.

10. Versand ins Ausland

Falls Sie ins EU-Ausland an private Kunden versenden, rechnen Sie normalerweise mit deutscher Umsatzsteuer ab. Erst ab einem Nettoumsatz ab 35.000 Euro müssen Sie sich z.B. in Österreich als Unternehmen registrieren lassen. Beim Versand in Drittländer (dazu gehört die Schweiz!) fällt keine Umsatzsteuer an. Heften Sie dann aber auch den Einlieferungsbeleg bei der Post in Ihre Unterlagen für das Finanzamt, damit Sie den Export nachweisen können. Kompliziert kann es beim Auslandsversand auch mit der Verpackungsregistrierung werden, Österreich etwa fordert das von allen, die dorthin versenden.