Wer gedruckte Bücher über seine Website selbst verkauft, handelt sich damit mehr Pflichten ein, als vielen bewusst ist. Diese einfach zu ignorieren, kann ein paar Hundert Euro für eine Abmahnung kosten oder im ungünstigsten Fall auch richtig teuer werden. Wussten Sie z.B.schon, dsass Sie eine Verpackungslizenz brauchen? Deshalb hier eine Zusammenfassung all der Punkte, die Sie beim Online-Verkauf gedruckter Bücher beachten müssen.
1. Gewerbliche Tätigkeit
Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. In geringem Umfang dürfen Sie als Selbstverleger eigene Werke auf diese Weise verkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Wenn der im Verhältnis zu Ihren sonstigen (freiberuflichen) Einnahmen aber nicht mehr unerheblich ist – oder wenn Sie fremde Bücher verkaufen –, dann entfällt dieses kleine Privileg, und Sie müssen ein Gewerbe anmelden.
2. Impressumspflicht
Wie für jede andere, nicht rein private Website gilt natürlich die vom Telemediengesetz bestimmte Impressumspflicht.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht Pflicht – wenn Sie keine besitzen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Sie müssen als Verkäufer allerdings bestimmte Informationspflichten erfüllen (siehe nächste Punkte).
4. Widerrufsrecht
Sie müssen Käufer vor dem Kauf über ihr Widerrufsrecht informieren. Dazu stellt das Justizministerium Muster-Belehrungen bereit.
5. Datenschutz-Erklärung
Sie müssen dem Kunden erklären, was mit seinen Daten geschieht.
6. Weitere Pflichtangaben
Sie müssen dem Käufer vor Vertragsabschluss erklären, wie der Vertrag zustande kommt und wie die Zahlungs- und Lieferbedingungen sind. Außerdem müssen Sie dem Käufer diese Informationen nach Vertragsabschluss in lesbarer, abspeicherbarer Form zur Verfügung stellen (näheres hier).
7. Preisangaben
Die Preise Ihrer Bücher müssen klar und direkt beim Produkt angegeben werden, und zwar als Endpreise (Bruttopreise) mit dem Zusatz “inklusive Mehrwertsteuer” und einer Angabe eventueller Versandkosten. Die Versandkosten dürfen nicht erst während des Bestellprozesses erkennbar werden.
8. Preisbindung
Sie müssen die Buchpreisbindung beachten. Ihr Buch darf also nicht günstiger oder teurer als bei jedem anderen Händler sein. Die Versandkosten dürfen allerdings im Preis enthalten sein. Endkunden dürfen Sie auch bei Bestellung mehrerer Exemplare keine Rabatte geben (wohl aber Händlern – die Buchpreisbindung gilt nur gegenüber Letztabnehmern).
9. Verpackungslizenzierung
Wer Produkte in Verpackungen an private Käufer schickt, braucht eine Lizenz. Die Verpackungen müssen ja nach der Verpackungsverordnung im Dualen System wiederverwertet werden, und das muss der “Erstinverkehrbringer” (Sie) bezahlen. Sie können diese Lizenz nicht delegieren! Ob Sie Kartons gekauft haben, die einen Grünen Punkt tragen – egal. Erstens ist der Grüne Punkt schon seit 2009 nicht mehr Pflicht, zweitens ersetzt er nicht die von Ihnen zu leistenden Lizenzzahlungen.
10. Versand ins Ausland
Falls Sie ins EU-Ausland an private Kunden versenden, rechnen Sie normalerweise mit deutscher Umsatzsteuer ab. Erst ab einem Nettoumsatz ab 35.000 Euro müssen Sie sich z.B. in Österreich als Unternehmen registrieren lassen. Beim Versand in Drittländer (dazu gehört die Schweiz!) fällt keine Umsatzsteuer an. Heften Sie dann aber auch den Einlieferungsbeleg bei der Post in Ihre Unterlagen für das Finanzamt, damit Sie den Export nachweisen können.
Verpackungslizenz? Mann, das gibt es nur in D!
Wie gut, dass ich auf meiner Website nur digital verkaufe. Aber, Pst! nicht den Teufel an die Wand malen.
Eine sehr gute Zusammenfassung – und bei Amazon ist das ganze natürlich nochmal eine Ecke komplizierter. Daher gibt es die Titelei, siehe https://www.selfpublisherbibel.de/neuer-service-fuer-gedruckte-buecher-einfacher-verkaufen-bei-amazon/ 🙂 (Achtung, Eigenwerbung! ;))