Der Hamburger Self-Publishing-Dienstleister Tredition hat in seine Autorenverträge seit neuestem das kleine, aber feine Wort “nicht” eingefügt, und zwar in Paragraph 3, der die Rechteeinräumung behandelt: “Der Rechteinhaber räumt uns für die Dauer des Buchvertrages das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) für alle Auflagen des Werkes ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen und alle Ausgabeformate (z.B. Taschenbuch, Hardcover und e-Book) ein, d.h. der Rechteinhaber bleibt berechtigt, das Werk selbst und durch Dritte neben tredition zu verwerten.”
Autoren, die ihr Buch bisher etwa nur bei Amazon angeboten haben, können es dadurch nun auch in anderen Kanälen verfügbar machen. Tredition zahlt bei eBooks 40% Provision auf den Nettoladenpreis bei Verkäufen über den Handel und 75% über den eigenen Buchshop (siehe Preisrechner). Insgesamt sollen dort 1.850 e-Books von Self-Publishing-Autoren in der Auslieferung sein. Die Vertragslaufzeit liegt nun bei zwölf Monaten.