DRM, Verbraucherschutz, Umsatzsteuer: Was die EU in Sachen E-Books plant

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Gestern hat die EU-Kommission in Brüssel ihre Agenda für die “digitalen Märkte in Europa” bis 2020 vorgestellt. Daraus ergeben sich auch für Autoren interessante Gesichtspunkte. Diese betreffen vor allem E-Books – aber auch der Online-Handel mit physischen Gütern soll neu reguliert werden. Ein EU-weit “einheitlicher digitaler Markt” ist das große Ziel. Wer regelmäßig E-Books bei verschiedenen Plattformen kauft und verkauft, weiß, dass wir davon noch ein ganzes Stück entfernt sind. Hier die für Autoren wichtigsten Punkte aus dem Programm (PDF):

  • Der Verbraucherschutz beim Online-Kauf digitaler Produkte soll vereinheitlicht werden. Hier nennt die EU explizit das Rückgaberecht bei E-Books, das bisher in den wenigsten EU-Ländern geregelt ist. In Deutschland sind die Regelungen bereits sehr kundenfreundlich – da könnte es durch eine Harmonisierung allenfalls zu Verschlechterungen (für den Kunden) kommen.
  • Das Urheberrecht braucht laut EU eine Anpassung an die digitale Welt. Der Käufer soll legal gekaufte digitale Produkte (also auch E-Books) europaweit nutzen können.  Dazu muss das DRM angepasst werden – oder die Umgehung des Kopierschutzes zu legalen Zwecken wird legalisiert (dies ist nach deutschem Recht derzeit verboten, unabhängig vom Zweck).
  • Unberechtigte Länderschranken im Onlinehandel sollen fallen. Wer zum Beispiel heute aus Deutschland bei Amazon.fr einkaufen will, wird stets zu Amazon.de umgeleitet.
  • Wer seine Bücher selbst via Website vertreibt, soll in Zukunft bei innereuropäischen Lieferungen von Steuererleichterungen und niedrigeren Frachtkosten profitieren.
  • Die Rolle großer, internationaler Anbieter (genannt werden Suchdienste und Appstores, aber die Beschreibung trifft auch auf eBook-Stores zu) soll genauer untersucht werden. Ziel ist hier eine höhere Transparenz der Suchergebnisse und der Preispolitik. Das könnte darauf hinauslaufen, dass die Anbieter ihre Ranking-Mechanismen offener nennen müssen.
  • E-Books und Bücher oder Online-Zeitungen und gedruckte Zeitungen werden derzeit unterschiedlich besteuert. Diese unverständliche Regelung soll sich ändern: Auf ein Produkt soll unabhängig von seiner Form derselbe Umsatzsteuersatz Anwendung finden.
  • Die Bekämpfung illegaler Inhalte (inklusive E-Book-Raubkopien) soll europaweit vereinfacht werden.

Die Veränderungen wird es allerdings nicht von heute auf morgen geben: Anfang nächsten Jahres will die EU-Kommission dazu Gesetzesvorschläge vorlegen, die dann 2017 in Kraft treten könnten.