1. 1. 2015: Was die faktische Umsatzsteuer-Erhöhung für eBooks für Autoren bedeutet

Ab 1. Januar 2015 wird die Umsatzsteuer auf elektronische Dienste (also auch eBooks) im Herkunftsland des Kunden fällig – nicht mehr wie bisher im Land des Anbieters. Das ist schon lange bekannt, beschlossen wurde es von der EU bereits 2008. Deutschland hat die Regel gerade in nationales Recht umgesetzt. Für deutsche eBook-Anbieter ändert sich nichts: Thalia, Weltbild & Co. mussten auf eBooks schon immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent abliefern.

Nur Anbieter im Ausland sind betroffen – hier insbesondere Amazon und Apple, die bisher vom niedrigeren Umsatzsteuersatz in Luxemburg profitiert haben. Wo mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, ist natürlich auch der als Gewinn übrig bleibende Anteil vom Kaufpreis größer. Diese Ungleichbehandlung entfällt zum 1. Januar 2015. Also eine gute Nachricht? Nicht ganz, denn die meisten Self Publisher machen einen großen Teil ihrer Umsätze über Amazon. Wenn der Anbieter künftig nun 19 statt 3 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss, hat der Autor zwei Möglichkeiten:

  1. Er belässt den bei Amazon eingestellten Nettopreis. Sein Honorar ändert sich nicht, aber der Endverbraucherpreis des eBooks steigt.
  2. Er senkt den Nettopreis des eBooks.

Variante 1 führt zu zwei unangenehmen Konsequenzen. Erstens – der Preis steigt auf einen krummen Wert. Aus 2,99 Euro werden 3,45 Euro, aus 99 Cent werden 1,14 Euro. Solche Preise wirken unprofessionell und teurer, als sie sind. Zweitens verstößt der Autor gegen die Preisbindung, falls er auch anderswo dieses eBook verkauft. Umgehen ließe sich das, wählte der Autor einfach auf allen Plattformen den nächsthöheren 99-er Preis. Aber werden das die Käufer akzeptieren? Wenn der Autor seine 99-Cent-Titel nicht bisher eh zu billig verkauft hat, verschlechtert sich das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Variante 2 hat nur eine unangenehme Nebenwirkung: Das Honorar des Autors sinkt. Bei 2,99 Euro Endpreis bleiben bei 19 Prozent Steuer nur noch 2,51 Euro netto übrig. 70 Prozent davon ergibt 1,76 Euro  – statt bisher rund 2 Euro. Bei 99-Cent-Titeln bleiben bei 35 Prozent Honorar dem Autor noch 29 Cent (83 Cent Nettopreis).

Bei Variante 2 muss der Autor allerdings ebenfalls beachten, dass für Kunden in Frankreich, Italien, Spanien und so weiter dann ebenfalls eine jeweils andere (!) Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist: 7 Prozent für Frankreich, 21 Prozent für Italien, 18 Prozent für Spanien… Wer in den Amazon-Shops dort keine krummen Preise haben will, muss also jeweils andere Nettopreise eintragen. Das wird lustig! Zumal etwa für Österreich (20 Prozent) derzeit bei KDP noch gar keine separate Preisangabe möglich ist. Österreichische Kunden von Amazon.de müsste Amazon also rechtlich immer etwas höhere Preise anzeigen.

Wie wird die Umstellung vonstatten gehen? Es gibt dazu schon einen Präzedenzfall. Zum 1. Januar 2012 senkte Luxemburg die Umsatzsteuer auf eBooks auf 3 Prozent. Es lag dann an den Autoren, die Preise zeitnah anzupassen. Amazon greift in die Preisbildung der Autoren garantiert nicht ein. Wer also am 1. Januar 2015 nicht plötzlich krumme Preise bei Amazon stehen haben will, sollte sich den Neujahrstag schon mal freinehmen.

Bei Apple gibt es dieses Problem übrigens nicht: Dort gibt der Autor Bruttopreise an, die unabhängig von der lokalen Mehrwertsteuer sind. Er erhält dann einfach nur ab 1. 1. weniger Honorar. Auch wer über Distributoren veröffentlicht, spart sich an dieser Stelle einiges an Arbeit, den diese müssen an seiner Stelle tätig werden.

Die Hoffnung, dass bis zum 1. Januar die Mehrwertsteuer für eBooks noch der (niedrigeren) für Bücher angeglichen werden könnte, dürfte sich kaum noch erfüllen. Die Bundesregierung will sich zwar bei der EU dafür einsetzen, doch der Regulierungsprozess dauert einfach zu lange.

Am 1. Januar müssen Amazon-Autoren ihre Nettopreise bei KDP ändern
Am 1. Januar müssen Amazon-Autoren ihre Nettopreise bei KDP ändern