Die Umsatzsteuer ist ein Phänomen, auf das jede Autorin, jeder Autor spätestens nach dem Jahresabschluss stößt, wenn das Finanzamt oder der Steuerberater Abrechnungen sehen wollen. Dazu kursieren einige Irrtümer und Fehlschlüsse, deshalb hier einmal die zehn wichtigsten Fragen und Antworten.
1. Heißt es Umsatz- oder Mehrwertsteuer?
Das ist im Grunde eine akademische Frage. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Steuer, von der wir hier sprechen, eine Steuer auf den Mehrwert, den ein Unternehmen schafft. Wenn Sie ein Buch mit leeren Seiten kaufen, dieses mit Text füllen und dann teurer weiterverkaufen, schaffen Sie einen Mehrwert, der besteuert wird. Es wird auch wirklich nur der Mehrwert besteuert, weil Sie sich die auf das leere Buch erhobene Steuer zurückholen können.
Praktischer ist es aber, die Steuer als Umsatzsteuer zu bezeichnen. Damit wird klarer, wie man sie berechnet: aus dem Umsatz (also dem Verkaufspreis), ganz einfach.
2. Wie berechnet man die Umsatzsteuer?
Der Name sagt es schon: aus dem Umsatz. Angenommen, Ihr Buch kostet netto (also ohne Umsatzsteuer) 10 Euro, die Umsatzsteuer liegt bei Büchern bei 7 Prozent, also sind 70 Cent Umsatzsteuer fällig (10 * 0,07). Die einzige Schwierigkeit liegt darin, dass Sie Endkunden immer Bruttopreise inklusive Steuern angeben müssen. Dadurch müssen Sie rückwärts rechnen. Und zwar so:
- Nettopreis = (Bruttopreis / (100 + Steuerrate)) * 100
- Umsatzsteuer = Bruttopreis minus Nettopreis
Zwei Beispiele:
Buch, Verkaufspreis 9,99 €:
- Nettopreis 9,99 € / 107 * 100 = 9,34 €
- Umsatzsteuer = 65 Cent
E-Book, Verkaufspreis 2,99 €:
- Nettopreis 2,99 € / 107 * 100 = 2,79 €
- Umsatzsteuer = 20 Cent
3. Muss jeder die Umsatzsteuer zahlen?
Ja. Unternehmer können sich gezahlte Umsatzsteuer allerdings vom Finanzamt zurückholen. Es sei denn, sie beanspruchen den Kleinunternehmer-Status.
4. Was ist der Kleinunternehmer-Status?
Wenn Sie im Jahr nicht mehr als 22.500 Euro einnehmen (damit ist nicht der Gewinn gemeint!), können Sie den Kleinunternehmer-Status beanspruchen. Damit können und dürfen Sie keine Umsatzsteuer berechnen, dürfen sich aber auch keine gezahlte Umsatzsteuer zurückholen. Was für Autoren als Kleinunternehmer alles zu beachten ist, erklärt ein eigener Artikel.
Die 22.500 Euro gelten für Deutschland, in Österreich liegt der Satz bei 30.000 Euro.
5. Wer zahlt beim Buchverkauf über deutsche Händler die Umsatzsteuer?
Der Kunde zahlt, wenn er Ihr Buch oder E-Book bei Tolino-Händlern oder im Buchladen um die Ecke kauft, auch die Umsatzsteuer darauf. Der Händler reicht diesen Anteil seiner Einnahmen an das Finanzamt weiter. Damit haben Sie als Autor nichts zu tun.
Die Firma, die Ihr Buch in den Handel gebracht hat (also etwa BoD, Bookrix, Neobooks oder Tolino Media), zahlt Ihnen Tantiemen aus, also Ihre Anteile an den Erlösen. Dafür sind Sie dem Finanzamt Umsatzsteuer schuldig. Eigentlich müssten Sie nun eine Rechnung an den Distributor schreiben, auf der Sie die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag aufschlagen. Das ist allerdings unpraktisch, stellen Sie sich vor, Neobooks & Co. müssten Rechnungen von Tausenden Kunden verarbeiten. Deshalb erhalten stattdessen Sie eine automatisierte Gutschrift, bei der die Umsatzsteuer zusätzlich auf den Honorarbetrag aufgeschlagen wird. Tolino & Co. können sich das Geld vom Finanzamt zurückholen, das kostet diese Firmen also nichts. Die Gutschriften geben Sie Ihrem Steuerberater wie normale Rechnungen.
Falls Sie Kleinunternehmer sind, können Sie das in der Regel bei dem Anbieter angeben. Dann erhalten Sie Ihr Honorar ohne Umsatzsteuer.
6. Wer zahlt beim Buchverkauf über die eigene Website die Umsatzsteuer?
In diesem Fall zahlt der Kunde, der Käufer, die Umsatzsteuer, die Sie von ihm kassieren und an Ihr Finanzamt weiterleiten müssen.
Als Kleinunternehmer dürfen Sie das allerdings nicht. Sie dürfen Ihre Bücher aber wegen der Preisbindung auch nicht günstiger verkaufen. Die Preisbindung gilt immer für den Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer.
7. Wer zahlt beim E-Book-Verkauf über Amazon KDP die Umsatzsteuer?
Jetzt wird es so kompliziert, dass selbst Steuerberater gern die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Im ersten Schritt ändert sich aber nichts: Der Kunde zahlt, wenn er Ihr E-Book bei Amazon kauft, auch die Umsatzsteuer darauf. Und zwar in einer Höhe, die von seinem Herkunftsland abhängt (Deutschland 7 Prozent, Österreich 10 Prozent…). Der Verkäufer, also Amazon (genauer gesagt: die Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg), reicht diesen Anteil der Einnahmen an sein zuständiges Finanzamt weiter. Damit haben Sie als Autor nichts zu tun, darum müssen Sie sich nicht kümmern, und dieser Schritt geht auch Ihr Finanzamt nichts an. Sie bemerken diesen Schritt nur daran, dass Ihr Honorar pro Buch leicht schwankt, weil unterschiedliche Umsatzsteuersätze abgezogen wurden.
Der zweite Schritt ist Ihre Honorarabrechnung. Die Firma, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben, sitzt in Luxemburg, in der Europäischen Union. Damit tritt für Ihre an Amazon erbrachten Leistungen eine so genannte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Kraft (geregelt in § 13b UStG), EU-weit “Reverse Charge” genannt. Das heißt, nicht Sie sind die Umsatzsteuer schuldig, sondern Amazon. Die Firma muss also – anders als Tolino & Co. in Deutschland – auf alle an Sie ausgezahlten Honorare Umsatzsteuer an das eigene Finanzamt abführen. Sie bekommen Ihr Honorar netto ausgezahlt, ganz egal, ob es um E-Book-Verkäufe, AllStar-Boni oder KU-Tantiemen geht.
Das gilt im übrigen auch für Kleinunternehmer: Die Kleinunternehmer-Eigenschaft gibt es international gar nicht, sie gilt nur innerhalb Deutschlands.
Damit Ihr Finanzamt den Sachverhalt leichter verstehen kann, können Sie eine entsprechende Rechnung an Amazon erstellen.
8. Warum berechnet Bookrix dann 7 Prozent, Tolino aber 19 Prozent?
Der konkret fällige Umsatzsteuersatz hängt von der Art der Leistung ab. Für schriftstellerische Tätigkeit gilt eigentlich der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Verlage berechnen denn auch immer 7 Prozent Umsatzsteuer in den Gutschriften. Auch Bookrix orientiert sich daran. Tolino Media jedoch sieht sich als Kommissionär, der die Bücher seiner Autoren stellvertretend für diese verkauft. Der Tolino-Media-Nutzer liefert also keine kreative Leistung (7 %), sondern ein Produkt (19%). Da Sie die Umsatzsteuer sowieso an das Finanzamt weiterleiten müssen, spielt das jedoch keine finanzielle Rolle, es ist ein durchlaufender Posten.
9. Hat das Steuerformular von KDP etwas mit der Umsatzsteuer zu tun?
Nein. Dieses Steuerformular (W8-BEN) müssen Sie ausfüllen, damit Ihnen Amazon für Verkäufe in den USA keine pauschale Einkommenssteuer in Höhe von 30 Prozent abzieht. Deutschland hat mit den USA ein Doppelbesteuerungs-Abkommen. Mit Hilfe des Formulars weisen Sie nach, dass Sie Nutznießer dieses Abkommens sind und Ihre Einnahmen komplett in Deutschland versteuern. Darum braucht Amazon hier auch Ihre normale Steuer-ID (und nicht die Umsatzsteuer-ID).