Sehr oft beobachte ich gerade bei Einsteigern den folgenden Ablauf – und womöglich war es bei Ihnen ja ähnlich: Ein Artikel in einer Zeitschrift, Erfolgs-Postings auf Facebook oder die Erfahrungen von Freunden begeistern Sie. Dann beginnen Sie, sich zu informieren. Sie googeln oder fragen in einer Facebook-Gruppe, treffen vielleicht auf die Selfpublisherbibel. Und so bekommen Sie in kürzester Zeit weitaus mehr, als Sie brauchen, nämlich jede Menge Tipps, Ratschläge und Warnungen, was Sie beim Selfpublishing oder auch beim Autorendasein allgemein unbedingt beachten müssen.

Blogger und Selfpublisher habe ich bereits gegenseitig vorgestellt – aber es gibt noch mindestens eine weitere interessante Spezies im Dschungel modernen Publizierens: die Lektorin (auch: den Lektor). Was zeichnet Wesen dieser Profession vor gewöhnlichen Sterblichen aus? Wie vermeiden Sie Missverständnisse – und was können Sie tun, um Ihre Lieblingslektorin glücklich zu machen?

Urheberrechtsverletzungen, z.B. in Form von Raubkopien, verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Das geschieht, obwohl jedes Werk und jeder Urheber durch das Urheberrecht geschützt wird. In einem solchen Fall stehen dem Urheber vor allem auf zivilrechtlichem Weg viele Optionen offen, um gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Der folgende Text klärt auf.