Ob Kopierer, Drucker oder auch PCs: Wenn Geräte dazu geeignet sind, Kopien von urheberrechtsgeschützten Werken anzufertigen, müssen deren Hersteller in Deutschland Abgaben zahlen – pro Jahr sind das dreistellige Millionenbeträge. Diese sind dazu gedacht, die Rechteinhaber für entgangene Einnahmen zu kompensieren. Die Verwaltung dieser Einnahmen übernimmt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche: