“Copyright 2016 by Heinz Mustermann”, “Alle Rechte vorbehalten” … oft finden sich in der Titelei von Büchern oder eBooks deutscher Autorinnen und Autoren solche Bemerkungen. Meist übernimmt man sie unüberlegt, weil man sie bei anderen so gesehen hat. Welche Rechte haben Autor*innen tatsächlich – und wie nimmt man diese Rechte wahr?
Ob Kopierer, Drucker oder auch PCs: Wenn Geräte dazu geeignet sind, Kopien von urheberrechtsgeschützten Werken anzufertigen, müssen deren Hersteller in Deutschland Abgaben zahlen – pro Jahr sind das dreistellige Millionenbeträge. Diese sind dazu gedacht, die Rechteinhaber für entgangene Einnahmen zu kompensieren. Die Verwaltung dieser Einnahmen übernimmt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Ich gebe zu: als ich im Mai 2011 mein erstes Buch bei KDP hochlud, habe ich mich diverser Einsteiger-Fehler schuldig gemacht. Immerhin war ich ja auch ein blutiger Anfänger in Sachen Selfpublishing. Ich hatte Glück: das Buch entwickelte sich trotzdem zum Bestseller.
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt in gesetzlichem Auftrag, was Autoren mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht haben. Das betrifft sowohl eBooks als auch gedruckte Bücher.
Es gibt für Selfpublisher*innen viele Orte, an denen sie sich mit mehr oder weniger erfahrenen Kolleg*innen austauschen können. Ob nun in der Selfpublishing-Gruppe auf Facebook oder in der Frage-Rubrik der Selfpublisherbibel oder ganz woanders – ich beobachte, dass manche sehr viele hilfreiche Antworten bekommen, andere jedoch erhalten keinerlei Reaktion. Woran liegt das?
Der Januar ist tradtionell ein starker Lesemonat, was natürlich die KindleUmlimited-Quoten drückt. Trotz einer Erweiterung des Fonds auf 44,8 Millionen € (dritthöchster Wert in der Geschichte von KindleUnlimited) ging es im Januar mit den Quoten in Deutschland um sieben Prozent nach unten.
Eine meiner festen Überzeugungen ist: Es gibt keine dummen Fragen. Wer mir eine E-Mail schreibt oder hier im Menü “Fragen” fragt, bekommt fast immer eine Antwort. Aber es gibt ein paar Fragen, da muss ich passen. Auf diese Fragen gibt es entweder keine allgemein gültige Antwort – oder gar keine. Welche Fragen sind das zum Beispiel?
Wer schon länger als Journalist*in oder Autor*in freiberuflich arbeitet, kennt sie schon: die Künstlersozialkasse (KSK). Selfpublisher sind hingegen oft überrascht, dass sie an diese ihnen völlig unbekannte Institution Abgaben entrichten sollen. Was ist die KSK, und vor allem: Wer muss dafür zahlen – und warum?
Der Selfpublishing-Dienstleister BoD hat ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Ab sofort bietet man auch die Produktion und Distribution von Hörbüchern an. Der Service nennt sich “BoD Audio”. Das sagt die Pressemitteilung dazu:
Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche: