Wie es aussieht, wird in der neuen Fassung des Gesetzes über die Buchpreisbindung das E-Book zwar explizit aufgenommen, doch genauso explizit fallen Selfpublisher in Zukunft aus dem Anwendungsbereich heraus. Das Gesetz ist zwar noch nixht verabschiedet, aber zumindest die Bundesregierung schreibt: „Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.“

Das ist auf der einen Seite ganz schön dreist – Selfpublisher, die bei Amazon die Hälfte der Bestsellerliste reserviert haben und auch bei den Tolino-Händlern zunehmend präsent sind, sind also “nicht buchhandelstypisch”? Haaaalllloooo?